Merkblatt zur Legalisation
2016/08/22

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der letzten Unterschrift und des Siegels ausländischer Urkunden auf Antrag natürlicher Personnen, juristischer Personen oder Organisationen. Der Zweck der konsularischen Legalisation besteht darin, dass die Urkunde eines Staates von betreffenden Behörden eines anderen Staates anerkannt wird, damit die Urkunde in dem jeweiligen Land auch rechtlich gültig ist. Die Legalisation bezieht sich jedoch nicht auf die inhaltliche Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit der Urkunde.

Um die Urkunden für zivile bzw. geschäftliche Angelegenheiten (ausgestellt von deutschen Justizbehörden, Regierungsinstitutionen, Firmen/Unternehmen, Sozialvereinen, Zivilorganisationen, Notaren) bei der Botschaft oder den Generalkonsulaten in Deutschland zu legalisieren, soll der Antragsteller/die Antragstellerin die nachstehenden Schritte verfolgen:

1. das Verfahren für Legalisation

a) ab 01.01.2023 beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beglaubigen lassen:

https://bfaa.diplo.de/bfaa-de/service/ApostillenundBeglaubigungen

b) bei der Botschaft oder den Generalkonsulaten der VR China in Deutschland legalisieren lassen.

Anschrift des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten:

Refarat Apostillen und Forderungsmanagement

Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel

Tel: 030 184730 16500

Email: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

2. Folgende Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen

a) Das vollständig und lesbar ausgefüllte Antragsformular für Beglaubigung und Legalisation;

b) die zu legalisierende Urkunde in Original und Kopie;

c) Urkunden zum zivilen Zweck: gültiger Personalausweis bzw. Pass des Antragstellers/der Antragstellerin;

Urkunden zum geschäftlichen Zweck: Kopie der Handelsregisterauszüge, gültige Personalausweis bzw. Passkopie eines der Geschäftsführers;

d) falls der Antragsteller/die Antragstellerin nicht persönlich, sondern durch einen Beauftragten, bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat das Dokument/die Dokumente einreicht, soll der/die Beauftragte seine/ihre Ausweiskopie vorlegen, eine Vollmacht vom Antragsteller oder von der Antragstellerin ist auch erforderlich.

3. Bearbeitungverfahren

a) Das chinesische Generalkonsulat in Düsseldorf hat das Chinese Visa Application Service Center beauftragt, vom 1. Januar 2021 an Anträge auf konsularische Legalisation in Empfang zu nehmen und zu bearbeiten. Das Visa Center ist nur zuständig für die Empfangnahme der Anträge, Beratung, Gebührenerhebung und Vergabe der legalisierten Dokumente. Die Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis über einen Antrag auf Legalisation liegen beim chinesischen Generalkonsulat.

Düsseldorf Chinese Visa Application Service

Anschrift: Pempelforter Straße 50, 40211 Düsseldorf

Öffnungszeit für Legalisation: jeden Montag bis Freitag, Abgabe 09:30-12:00 (Termin erforderlich: www.visaforchina.cn)

E-Mail: duesseldorfcenter@visaforchina.org

b) Bearbeitungszeit: Normale Bearbeitung dauert 4 Arbeitstage. Im Sonderfall ist es auf Genehmigung durch chinesischen Konsul möglich, Expressbearbeitung innerhalb 24 Stunden oder schnelle Bearbeitung innerhalb von 2-3 Arbeitstagen gegen entsprechende Bezahlung zu beantragen. Die Urkunden zur Expressbearbeitung müssen vor 11:00 Uhr abgegeben werden.

c) Urkunden für zivile Angelegenheiten der chinesischen Staatsbürger: pro Urkunde 6 Euro;

Urkunden für Geschäftsangelegenheiten der chinesischen Staatsbürger: pro Urkunde 13 Euro;

Urkunden für zivile Angelegenheiten der deutschen Staatsbürger: pro Urkunde 15 Euro;

Urkunden für Geschäftsangelegenheiten der deutschen Staatsbürger: pro Urkunde 35 Euro;

Express Servicegebühr: pro Urkunde 35 Euro;

Schnelle Bearbeitung Servicegebühr: pro Urkunde 25 Euro.

4. Sonstiges

a) Internationalen Gewohnheiten und chinesischen Regelungen gemäß legalisieren die chinesische Botschaft und die chinesischen Generalkonsulate nur die Echtheit der Unterschriften der zuständigen Beamten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und des Siegels des Auswärtigen Amt. Für den Inhalt der beglaubigten Urkunden sind die Behörden verantwortlich, die die Urkunden ausgestellt haben.

b) Nach Vorschriften chinesischer Behörden sind die deutsche Ehefähigkeitszeugnisse, die bei Eheschließung in China verlangt werden, innerhalb 6 Monaten gültig. Falls die vor über 6 Monaten ausgestellt wurden, muss man erneut beantragen.

c) Beantragung bzw. Rücksendung auf dem Postweg ist ausgeschlossen.


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