Ergänzungsmitteilung: Weitere Erleichterung zur Visumbeantragung
2022/08/04

Ab heute, dem Tag der Mitteilung, können die Antragsteller in Deutschland, die Berufstätigkeit (in Bereichen wie unter anderem Wirtschaft und Handel, Bildung, Wissenschaft und Technologie, Sport sowie Kultur) in China wieder aufzunehmen beabsichtigen, ein Geschäftsvisum (M) oder akademisches Austauschvisum (F) beantragen, ohne das vorher erforderliche von einschlägigen chinesischen Stellen ausgestellte Einladungsschreiben (PU) vorlegen zu müssen. 

Botschaft der Volksrepublik China

27.07.2022


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