Mitteilung: Weitere Änderungen zur Visumbeantragung
2022/08/26

1. Ab dem 24. 08. 2022 dürfen Inhaber eines gültigen APEC-Business-Travel-Cards oder einer gültigen chinesischen Studienaufenthaltserlaubnis nach China reisen, ohne ein einschlägiges Visum erneut beantragen zu müssen.


2. Diejenigen, die ein langfristiges Studium in China vorhaben, können mit dem durch eine chinesische Universität ausgestellten Formular „Visa Application for Study in China“ (JW201 oder JW202), dem Zulassungsschreiben oder der Bescheinigung zur Wiederaufnahme des Studiums in China bei dem Chinese Visa Application Service Center Frankfurt ein Studienvisum beantragen. Die obengenannten Unterlagen sind im Original mit einer Kopie einzureichen.


3. Familienangehörigen von Studierenden in China dürfen ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen.


4. Nährere Informationen zur Visumbeantragung finden Sie auf der Webseite https://bio.visaforchina.org/DUS2_ZH/.


Generalkonsulat der Volksrepublik China in Düsseldorf

24.08.2022                    


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